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Digitale Verwaltungsverfahren im Kanton Zürich – Das ändert sich ab 01.01.2026

Am 1. Januar 2026 tritt im Kanton Zürich die Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) sowie die neue Verordnung über elektronische Verfahrenshandlungen (VEVV) in Kraft. Ziel dieser Gesetzesänderungen ist die konsequente Digitalisierung von Verwaltungsverfahren.

Betroffen sind alle Behörden im Kanton Zürich – sie stehen nun vor der Aufgabe, ihre Prozesse und Systeme an die neuen digitalen Anforderungen anzupassen.

Wichtige Neuerungen bei der Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) :

  • Elektronische Kommunikation: Formelle Eingaben und Mitteilungen über anerkannte Zustellplattformen (z. B. IncaMail)
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES): ersetzt die handschriftliche Unterschrift
  • Elektronische Aktenführung: ab spätestens 01.01.2028 vollständig digital

Unsere Lösung: Das VRG-Sorglos-Paket

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✔ Nahtlose Integration in bestehende Prozesse

Das Paket enthält folgende Bausteine:

  • Versand direkt aus Outlook und anderen Clients
  • Verschlüsselt, datenschutzkonform, nachweisbar
  • Anerkannt durch das EJPD als sichere Zustellplattform
  • Dokumentierter Versand & Empfang durch die Post
  • Kein Medienbruch, einfache Einbindung in bestehende Systeme

Anforderung an die elektronische Kommunikation ab 01.01.2026:
Bürger und Unternehmen können alle formellen Eingaben an öffentliche Organe im Kanton Zürich elektronisch einreichen (z.B. über IncaMail oder andere vom Bund anerkannte Zustellplattformen). Behörden und Bürger kommunizieren ausschliesslich elektronisch, was den Austausch beschleunigt und die Effizienz steigert.

  • QES, FES und einfache elektronische Signatur
  • Konform mit eIDAS & ZertES
  • KPMG-zertifiziert
  • Benutzerfreundliche Lösung, auch als OnPrem
  • Identifikationslösung integriert

Anforderung an die Qualifizierte elektronische Signatur (QES) ab 01.01.2026
Statt einer handschriftlichen Unterschrift wird auf elektronischen Anordnungen eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) verwendet. Diese kann über Anbieter wie DeepSign und IncaMail bezogen werden und betrifft vor allem die Authentifizierung und Rechtsgültigkeit von Dokumenten.

  • Revisionssichere Ablage innerhalb Tutoris
  • Versionierung & Nachvollziehbarkeit
  • Sichere, georedundante Datenhaltung in der Schweiz
  • Vollständige elektronische Dossiers
  • Automatisierter Lebenszyklus (Archivierung, Kassation etc.)

Anforderung an die elektronische Aktenführung und Akteneinsicht (spätestens ab 01.01.2028)
Akten werden vollständig elektronisch geführt. Wenn physische Akten weiterhin erforderlich sind (z.B. aufgrund von Format oder Beweiskraft), bleibt die Akteneinsicht vor Ort möglich. Bei digitalen Akten erfolgt die Einsicht über den gleichen elektronischen Kanal, der für die Kommunikation genutzt wird.


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Haben Sie Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung – sei es zur Umsetzung, zum Angebot oder zu offenen Fragen rund um das neue VRG.

Ihre Kontaktperson:
Lena Neitzel
info@infogate.ch
+41 44 306 56 75