Elektronische Kommunikation ab 2027
Elektronische Eingaben und Mitteilungen dürfen nicht mehr via gewöhnliche E‑Mails erfolgen. Sie müssen über einen sogenannten massgeblichen elektronischen Kanal übermittelt werden.
Ein solcher Kanal stellt sicher, dass:
- Informationen geschützt übertragen werden,
- die Identität der einreichenden Person verlässlich festgestellt wird,
- Eingaben und Anordnungen korrekt quittiert werden.
Diese Anforderungen gelten für Eingaben zwischen Behörden, zwischen Behörden und Einwohner*innen sowie für verfahrensleitende Schritte.


